Top Anwalt Arbeitsunfall: Wer nach einem Arbeitsunfall krankgeschrieben ist, erhält von seinem Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ist der Betriebsangehöriger danach immer noch arbeitsunfähig, zahlt ihm die Berufsgenossenschaft das so genannte Verletztengeld und eventuell nötige Rehabilitationsmaßnahmen. |
Top Anwalt Arbeitsunfall: Das Unfallgeld beträgt 80 % des regulären Bruttolohns, höchstens zugegeben den regulären Nettolohn. Von diesem Betrag werden Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgezogen. Die Leistungen bei Unfällen werden häufig für maximal 78 Wochen gezahlt. Den Zeitpunkt der Vorschusszahlung bestimmt der Rechtsanwalt selbst: Er kann sie verlangen, sobald er seine anwaltliche Tätigkeit aufnimmt, er kann sie aber auch während der Laufzeit des Mandats verlangen. Es ist wichtig zu wissen: Der Anwalt kann nur dann einen Vorschuss verlangen, wenn er bereits beauftragt ist. |
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