Fachanwalt Medizinrecht

Fachanwalt Medizinrecht: Zur Erlangung der Bezeichnung „Fachanwalt für Medizinrecht“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Voraussetzungen für die anwaltliche Tätigkeit: Mindestens dreijährige Zulassung und Tätigkeit in den letzten sechs Jahren vor der Antragstellung ( § 3 Fachanwaltsordnung).



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Fachanwalt Medizinrecht: Der Schwerpunkt Medizinrecht bietet viele Einsatzmöglichkeiten für die spätere berufliche Tätigkeit. Aus anwaltlicher Sicht bietet sich der Fachanwalt für Medizinrecht und eine spätere Dissertation an, mit der eigenen Kanzlei kann sodann die anwaltliche Vertretung von Patienten und Ärzten praktiziert werden. Arbeitsrechtlich ist zu klären, in welcher Höhe und in welcher Höhe Arbeitgeber und Mitarbeiter für den Schaden aufkommen müssen. Im Bereich des Sozialrechts geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen der Berufsgenossenschaft, wie z. B. ärztliche Behandlung, Verletztengeld, Invaliditätsrente usw.


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