Anwalt Arzthaftung: Aus schadensrechtlicher Sicht ist es grundsätzlich der Verursacher des Schadens, also der Arzt, der immer selbst mit seinem persönlichen Vermögen haftet, und zwar in unbegrenzter Höhe. Ist der Arzt als Angestellter eines Krankenhauses beschäftigt, ist seine Tätigkeit häufig durch die Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers gedeckt. |
Anwalt Arzthaftung: Im Falle eines vermuteten Behandlungsfehlers müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten helfen. Ihre Krankenkasse unterstützt Ihnen, wenn der Schaden im Rahmen einer Kassenleistung entstanden ist und nicht verordnet wurde. Die Krankenkasse kann den Medizinischen Dienst (MDK) mit einem Gutachten beauftragen. |
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