Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht
Anfechtung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
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Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktritt und Kündigung
Bevor der Versicherer in die medizinische Leistungsprüfung eintritt, wird regelmäßig geprüft, ob die Leistung bzw. der Antrag nicht einfach wegen einer angeblichen Falschbeantwortung der bei Abschluss der Versicherung abgefragten Gesundheitsfragen abgelehnt werden kann.
Hier steckt der Teufel oft im Detail. Die Gestaltungsrecht des § 19 VVG (Rücktritt, Kündigung, Vertragsanpassung) setzen eine ordnungsgemäße Belehrung voraus und sind in recht kurzer Frist auszuüben. Das gilt nicht für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 22 VVG). Bisher ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob den Versicherungsnehmer eine Spontananzeigepflicht trifft, er also ungefragt Umstände angeben muss, nach denen der Versicherer nicht ausdrücklich gefragt hat. Hier ist vieles umstritten. Auch Versicherer scheuen oft den Prozess, wenn man die richtigen Argumente bringt.
Die Anfechtung bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (arglistige Täuschung) ist eine große Gefahr für Ihren Versicherungsschutz. Genauo wie der Rücktritt und die Kündigung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (oft als BU-Versicherung abgekürzt) dient der existenziellen Absicherung, was besonders ärgerlich ist, wenn Ihnen der Versicherer unter Hinweis auf ein fragwürdiges Gutachten zu wenig Leistungen auszahlt oder wegen einer angeblichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, also falschen Angaben bei den Gesundheitsfragen, den Vertrag sogar beendet (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktritt, Kündigung) und gar keine Leistungen erbringt.
Abschluss einer
Rechtsschutzversicherung
Wer eine Berufsunfähigkeitsvversicherung abschließt, sollte gleich über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken bzw. vom Versicherungsvermittler (Agent oder Makler) darauf hingewiesen werden, dass über diesen Punkt oft und viel gestritten wird. Denn bevor der Versicherer in die Leistungsprüfung eintritt, wird regelmäßig geprüft, ob die Leistung bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers versagt werden kann, der Versicherungsnehmer also die vor Abschluss des Versicherungsvertrages gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat.
Daher spricht man – im Gegensatz zu vertragliche Pflichten, die im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt werden – von vorvertraglichen Anzeigepflichten. Dazu werden regelmäßig aufgrund einer Schweigepflichtentbindungserklärung Befunde bei den im Leistungsantrag genannten Behandlern angefordert. Stellt sich dabei heraus, dass Umstände bei Antragstellung nicht angegeben wurden, erklärt der Berufsunfähigkeitsversicherer regelmäßig die Anfechtung, die Kündigung und den Rücktritt. Hier ist dringend der Rat eines versierten Fachanwalts für Versicherungsrecht einzuholen. Sprechen Sie uns an.