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Rechtsanwalt bei Radiologiefehlern
Um pathologische Veränderungen im menschlichen Körper zu diagnostizieren, gibt es unterschiedliche Verfahren wie die digitale Röntgendiagnostik, die Computertomographie (CT), die Magnetresonanztomographie (MRT), die Mammographie und die Nuklearmedizin. Die Radiologie, befasst sich mit der Anwendung elektromagnetischer Strahlen und mechanischer Wellen zu diagnostischen, therapeutischen und wissenschaftlichen Zwecken. Wohingegen es sich bei der nuklearmedizinische Untersuchungsmethode um eine Anreicherung bestimmter Organe mit Kontrastmitteln handelt, die eine verbesserte Sichtbarkeit des Körpergewebes ermöglicht.
Fachanwalt für Medizinrecht bei fehlerhafter Diagnose
Radiologie, Strahlentherapie und Nuklearmedizin
Nach Angaben der Gutachterkommission der Bundesärztekammer kommt es in dem medizinischen Fachgebiet der Radiologie vor allem auf die Interpretation (Diagnose) der Magnetresonanztherapie (MRT) oder Computertomographie (CT) an. Kommt es in der Diagnose aufgrund von unzureichenden Untersuchungen zu einer Fehldiagnose, so liegt ein grober Beurteilungsfehler vor. Ein grober Beurteilungsfehler, unter Beachtung des dem Arzt bei der Diagnose zustehenden Beurteilungsspielraums, liegt somit vor, wenn der Arzt (nur) nach einer Computertomographie (CT) das Ergebnis falsch auswertet und ein Karzinom (in dem Fall ein Bronchialkarzinom) faktisch ausschließt.
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