TOP Rechtsanwalt Arbeitsrecht Paderborn

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Im Arbeitsrecht können Sie auf uns zählen. Wir beraten und vertreten Sie von „A“ wie Abfindung bis „Z“ wie Zeugnis – umfassend, intensiv und zügig. Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ines Kampe LL.M., die auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Probleme spezialisiert ist. Sie ist Ihr Anwalt im Arbeitsrecht aus Bad Lippspringe bei Paderborn und bundesweit für Sie da. 

Das Arbeitsrecht betrifft sämtliche Rechtsregelungen unselbstständiger, abhängiger Arbeit. Zu unterscheiden sind hierbei das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wohingegen sich das Kollektivarbeitsrecht mit Betriebsräten und Arbeitgeberverbänden beschäftigt. 

Zu unseren Schwerpunkten im Arbeitsrecht zählen die rechtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften, Arbeitgebern sowie der BetriebsräteAls bundesweit tätiger Anwalt für Arbeitsrecht  bieten wir Ihnen persönliche und individuelle Beratung, die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, das Aushandeln gültiger Einigungen sowie die Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht. Sprechen Sie an uns an

Unsere Spezialgebiete im Arbeitsrecht

Aktuelles

Ihr Vorteil: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Arbeitsrecht

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So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht

1

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihr Problem und Sie erhalten von uns eine objektive Ersteinschätzung. Garantiert kostenlos und unverbindlich, versprochen.

2

Individuelle Prüfung

Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.

3

Vertretung allein Ihrer Interessen

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.

Sie haben ein Problem im Arbeitsrecht? Wir kennen Ihre Situation.

Unsere Dienstleistungen im Arbeitsrecht

Ihr Anwalt: Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahren. Da wir im Arbeitsrecht „beide Seiten“ vertreten, können wir Sie besonders effektiv beraten und vor dem Arbeitsgericht vertreten.

Ines Kampe, LL.M.

Rechtsanwältin, Partnerin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

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Nikolaos Penteridis

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Marc O. Melzer

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Machen Sie den Fakten-Check

In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind

6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht

Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).

Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.

Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.

Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.

So bewerten uns Mandanten

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung

„Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“

D.M.

Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich habe mit der Kanzlei MPK in den vergangenen Jahren schon viele gute Erfahrungen sammeln können. Die Kompetenz und Freundlichkeit beginnt im Vorzimmer und hört auch bei den Anwälten nicht auf. Zu Recht ist die Kanzlei MPK bei allen Rechtsfragen um unsere Firma auch unser erster Ansprechpartner! Ich freue mich auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit.“ M.H.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich war sehr mit der telefonischen Beratung zufrieden und der Weiterleitung von Akten und Anträge zum Gericht. Herr Melzer kämpft mit Kompetenz und Sachverstand für seine Mandanten um deren Recht vor Gericht zerstreiten. Nicht unerwähnt möchte ich auch die Zusammenarbeit zwischen meinem Psychologen und Herrn Melzer lassen. Diese Fachkanzlei kann ich nur weiterempfehlen.“
U.P.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Es lief alles super. Die Anwältin Frau Kampe ist nett – und vor allem kompetent. Sie kann sehr gut verhandeln. Klasse.“ M.I.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich bin sehr zufrieden. Sehr sympathische Leute. Anwalt und Angestellte. Ein Schicksalsschlag hatte mich getroffen, weil ich einen schweren Unfall mit meinem Motorrad hatte. Die Kanzlei konnte mir Gottseidank helfen. Eine wahre „Geldbeschaffungsmaschine“.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Nettes Personal. Der Anwalt war auch nett – und ehrlich. Er meinte, dass ich keine Chance habe in meinem Fall. Er hat gesagt, dass nur die Anwälte davon profitieren würden und ich es nicht versuchen sollte.“ U.M.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Bereits beim ersten Kontakt mit den netten Mitarbeiterinnen fühlte ich mich gut aufgehoben. Herr Penteridis schätzte anschließend die Chance, im Verfahren Recht zu bekommen, sehr realistisch ein. Gleichermaßen wurde ich verständnisvoll und kompetent auf mögliche Risiken hingewiesen. Ich kann die Kanzlei insgesamt bedenkenlos empfehlen.“ E.B.
Anwalt-MandantenbewertungAnwalt-Mandantenbewertung „Ich möchte mich für den professionellen juristischen Beistand und den damit verbundenen Erfolg bedanken. Sie zeigen eine hohe fachliche Kompetenz in Ihrem Bereich, welches sicherlich schwer zu überbieten ist. Ferner war auch die Kommunikation sehr zeitnah als auch einfach gewesen und somit absolut lösungsorientiert. Deswegen haben Sie auch die beste Bewertung erhalten“.

Erfolge

Kündigungen unwirksam

Das Arbeitsgericht Paderborn hat in zwei Fällen entschieden, dass Kündigungen des Flughafens Paderborn-Lippstadt im Zusammenhang mit der Insolvenz unwirksam sind. In diesen erfolgreichen Verfahren hat

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Oft gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

In Anbetracht der Praxis so mancher Versicherer raten wir zur Hinzuziehung eines versierten Fachanwalts für Versicherungsrechts bereits vor der Stellung eines Antrages bei der Versicherung, insbesondere wenn es um einen Unfall oder die Beantragung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung geht.

Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.

Im Versicherungsrecht benötigen wir in der Regel:

  • den Versicherungsschein
  • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • etwaige Besondere Bedingungen
  • die Korrespondenz mit der Versicherung
  • im Falle einer Anfechtung oder eines Rücktritts das entsprechende Schreiben (kommt meist per Einschreiben),  Angaben zum Antragsgespräch und den Fragebogen zu den Gesundheitsfragen


Alles weitere klärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Ihnen.

Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist. Nachgewiesen werden müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse:

 

  • Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung
  • Recht der Versicherungsaufsicht
  • Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
  • Transport- und Speditionsversicherungsrecht
  • Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
  • Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
  • Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
  • Rechtsschutzversicherungsrecht, Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts

 

Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.

 

Rechtsanwalt Melzer ist zudem Mitglied im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.

Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem  Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren oftmals erst ab einem Streitwert in Höhe von ca. 15.000,00 Euro  kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein  Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.

Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.

Bevor der Versicherer in die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen der beantragten Versicherungsleistung eintritt (und Geld für ein medizinisches Gutachten aufwendet), wird erst geprüft, ob die Leistung bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers versagt werden kann, der Versicherungsnehmer, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages gestellten Gesundheitsfragen also wahrheitsgemäß beantwortet hat. Daher spricht man, im Gegensatz zu vertraglichen Pflichten, die im Versicherungsrecht Obliegenheiten genannt werden, von vorvertraglichen Anzeigepflichten. Zur Prüfung werden regelmäßig Anfragen bei den behandelnden Ärzten gestellt. Ergeben sich dann Unstimmigkeiten erklärt die Versicherung regelmäßig die Anfechtung und behauptet eine arglistige Täuschung. So fällt auch der Anspruch auf die Leistung weg. Spätestens dann brauchen Sie starke Partner an Ihrer Seite.
Bei Versicherungsverträgen handelt es sich dem Grunde nach um ein „Spiel“ bzw. eine „Wette“. Der Versicherer versichert ein bestimmtes Risiko in der Hoffnung, dass er die vereinbarten Prämien erhält, aber der Versicherungsfall nicht eintreten wird. Der Versicherungsnehmer „wettet“ dagegen. Er schließt den Versicherungsvertrag zwar nicht in der Absicht ab, dass der Versicherungsfall eintritt, „hofft“ aber für diesem Fall auf eine gute Absicherung in Form der versprochenen Versicherungsleistung.

Oftmals tritt der Versicherer aber gar nicht erst in die Leistungsprüfung ein. Er erklärt die Anfechtung seiner auf Abschluss des Versicherungsvertrages gerichteten Erklärung, erklärt den Rücktritt und/oder die Kundigung, beruft sich auf die angebliche Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht, eine vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls verletzen vertragliche Obliegenheit oder einfach darauf, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt habe – und leistet unter Berufung auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen nicht. Daher sind die im Kleingedruckten vom Versicherer diktierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von besonderer Bedeutung, um zu prüfen, welche „Spielregeln“ überhaupt gelten und ob sich der Versicherer an seine eigenen Regeln hält. Hier gilt der Grundsatz: Umso älter der Versicherungsvertrag ist, und damit die vereinbarten Versicherungsbedingungen, desto besser ist dies für den Versicherungsnehmer. Die Versicherer berufen sich nicht gerade selten auf neue, an die Rechtsprechung angepasste Versicherungsbedingungen, die für sie günstig sind (z.B. weil die alte Regelung vom Bundesgerichtshof für unwirksam erachtet wurde und auf den konkreten Fall eigentlich gar nicht angewendet werden kann), die aber gar nicht wirksam vereinbart wurden. Die Musik spielt daher im Kleingedruckten, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Diese einmal vereinbarten Spielregeln kann der Versicherer nicht einseitig ändern, hierzu bedarf es immer einer Vertragsänderung, also der Zustimmung des Versicherungsnehmers. Allein die Übersendung von neuen Versicherungsbedingungen oder einem Nachtrag zum Versicherungsschein reicht für eine Änderung der Spielregeln nicht aus, auch wenn dies von vielen Versicherern – bewusst oder unbewusst – anderes vorgetragen wird. Um von diesen Alt-Verträgen weg zu kommen werden Versicherungsnehmer gezielt von Versicherungsagenten aufgesucht, um die bestehenden Verträge – und damit die Spielregeln – nachträglich zu Gunsten des Versicherers zu ändern. Die Aussagen von Versicherungsvermittlern (Agenten wie Maklern), wonach die angebotene Vertragsänderung nur Vorteile bringe, sind daher ganz genau zu prüfen; nicht selten geht mit solchen pauschalen Aussagen eine Haftung wegen Falschberatung einher, da davon nur der Versicherer und der Vermittler profitieren (Provision). Sollten Sie die Versicherungsvertragsunterlagen nicht mehr besitzen, z.B. weil Sie von der Versicherung ständig neue AVB oder Nachträge zum Versicherungsschein erhalten, können Sie sämtliche Unterlagen beim Versicherer erneut anfordern. Nicht selten verschicken die Versicherer aber – bewusst oder unbewusst – nur ihre ganz aktuellen Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsschein und die seinerzeit vereinbarten Versicherungs- und Tarifbedingungen sollten Sie daher stets gut aufbewahren. Effektiv angreifen bzw. verteidigen kann sich nur derjenige, der weiß, nach welchen Regeln gespielt wird.

Gespräch mit einer Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

„Das ist unterschiedlich. Es kommen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.“

„Arbeitnehmer kommen häufig zu uns, wenn es im Arbeitsverhältnis nicht rund läuft, wenn sie z.B. das Gefühl haben, dass die Arbeitsleistung oder die Person nicht ausreichend wertgeschätzt werden, wenn es Abmahnungen gegeben hat, oder wenn es Probleme mit Vorgesetzten oder Mitarbeitern gibt und natürlich auch, wenn der Lohn nicht pünktlich oder nicht vollständig gezahlt wird.

Auf beiden Seiten geht es häufig um ausgesprochene Kündigungen, Versetzungen, Abmahnungen oder Zeugnisse. Arbeitgeber haben oft auch Fragen zum Umgang mit dem Betriebsrat (Wann muss der Betriebsrat welche Information erhalten und wann darf der Betriebsrat mitbestimmen?). Daneben geht es auch bei Arbeitgebern häufig um Vergütungsfragen, also ums Geld.“

„Einen Anwalt sollte man vorsorglich schon einschalten, wenn man das Gefühl hat, dass es im Arbeitsverhältnis nicht rund läuft. Wenn man als Arbeitnehmer das Gefühl bekommt, dass der Vorgesetzte nicht mit einem zufrieden ist, oder wenn Aufgaben hinter dem Rücken des Arbeitnehmers verteilt werden oder der Arbeitnehmer von Informationen abgeschnitten ist, oder das Gefühl hat, übergangen zu werden. In solchen Fällen lohnt es sich, frühzeitig mit einem Anwalt über die Problematik zu sprechen, um Fehler zu vermeiden und die eigene Position abzusichern.
Ansonsten sollte man spätestens einen Anwalt einschalten, wenn man eine Kündigung bekommen hat, eine Abmahnung oder Versetzung, oder generell, wenn man mit Maßnahmen des Arbeitgebers nicht einverstanden ist und deren Rechtmäßigkeit überprüfen lassen möchte.“

„Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht beherrscht die Materie und entwickelt je nach Ziel des Mandanten eine geeignete Strategie, um dieses Ziel zu erreichen oder diesem Ziel möglichst nahe zu kommen. Dazu gibt der Anwalt Tipps für den weiteren Umgang im Arbeitsverhältnis und warnt vor möglichen Fehlern. Im Fall einer Kündigung werden die Chancen einer Kündigungsschutzklage realistisch eingeschätzt, und der Anwalt setzt sein gesamtes Know-how ein, um für den Mandanten eine gute Abfindung (für den Arbeitnehmer möglichst hoch und für den Arbeitgeber möglichst niedrig) auszuhandeln. Dabei bleibt der Anwalt fair im Umgang mit der Gegenseite, damit sich auch hinterher noch alle in die Augen gucken können.“

„Wir setzen uns mit Leidenschaft und Können für Ihre Interessen ein. Wir tun was wir können, und wir können was wir tun. Wir freuen uns mit Ihnen über Ihren Erfolg und versuchen mit Kräften einen Misserfolg für Sie zu vermeiden, in dem wir Ihre Chancen von Beginn an realistisch einschätzen.“

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