BGH: Maßgeblich für den Rechtsschutzfall ist allein die Behauptung des Versicherungsnehmers
BGH, Urteil vom 25.02.2015 – IV ZR 214/14 Leitsätze: Erhebt der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung einen Anspruch gegen einen Dritten, ist für die Festlegung der den Versicherungsfall