Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten? VN muss das Bestehen einer Berufsunfähigkeit prüfen – VK 2016, 120
OLG Koblenz, Beschluss vom 24. Februar 2016 – 10 U 910/15 Ist der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten hinaus ununterbrochen arbeitsunfähig