LG Wiesbaden: Der Risikoausschluss für „vergleichbare Spekulationsgeschäfte” in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) ist unwirksam
LG Wiesbaden, Urteil vom 18. 9. 2013 – 10 O 8/13 Der Risikoausschluss für „vergleichbare Spekulationsgeschäfte” in Allgemeinen RechtsschutzversBedingungen ist intransparent. Mit der Formulierung „vergleichbare