Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Ines Kampe

Anwalt für Arbeitsrecht

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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
aus Paderborn - bundesweit tätig

Sie suchen einen qualifizierten
Anwalt für Arbeitsrecht?

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht ist Ines Kampe LL.M. auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Probleme spezialisiert. Sie ist Ihr Anwalt im Arbeitsrecht. Aus Paderborn für ganz Deutschland. Dabei regelt das Arbeitsrecht sämtliche Rechtsregelungen unselbstständiger, abhängiger Arbeit. Zu unterscheiden sind hierbei das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit dem Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wohingegen sich das Kollektivarbeitsrecht mit Betriebsräten und Arbeitgeberverbänden beschäftigt. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Paderborn – bundesweit tätig.

Zu unseren Schwerpunkten im Arbeitsrecht zählen die rechtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Führungskräften, Arbeitgebern sowie der Betriebsräte. Als bundesweit tätiger Anwalt für Arbeitsrecht  bieten wir Ihnen persönliche und individuelle Beratung, die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, das Aushandeln gültiger Einigungen sowie die Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Sie suchen einen qualifizierten Anwalt für Arbeitsrecht? Frau Kampe ist für Sie da. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht aus Paderborn – bundesweit tätig.

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Wenn Ihnen gekündigt worden ist, sollten Sie sofort Kontakt mit uns aufnehmen, denn bestimmte formelle Mängel müssen binnen weniger Tage gerügt werden. Außerdem muss eine schriftliche Kündigung innerhalb von drei Wochen mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden.

Bleiben Sie untätig oder versäumen Sie diese Frist, dann gilt die Kündigung in den allermeisten Fällen als wirksam. Ihr Arbeitgeber muss und wird Sie auf diese Frist nicht hinweisen.

Darüber hinaus sollten Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden. Nach Erhalt einer Kündigung ist also Eile geboten. Unsere Experten für Arbeitsrecht prüfen, ob und wie Sie sich gegen die Kündigung wehren sollten. Dabei haben wir die Kosten und Risiken eines Rechtsstreits stets im Blick: Von Klagen, die keinen Erfolg versprechen oder deren Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen, raten wir ab. In allen anderen Fällen entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob wir zunächst noch außergerichtliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen oder sogleich Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Gern beraten unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht Sie auch dazu, welche Möglichkeiten eine Kündigung gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (abgekürzt KSchG) bietet und warum diese Art der Kündigung in manchen Fällen sinnvoll sein kann (etwa bei Mitarbeitern, denen aufgrund einer tarifvertraglichen Bestimmung ordentlich nicht gekündigt werden kann oder nur bei Zahlung einer Abfindung. Wird in diesen Fällen eine Kündigung gemäß § 1a KSchG ausgesprochen, kommt eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld im Regelfall nicht in Betracht (Bundessozialrecht (BSG), Urteil vom 08.12.2016 – B 11 AL 5/15).

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsverträge sind beliebt – vor allem bei Arbeitgebern, denn hierdurch können Sie ein Arbeitsverhältnis schnell und geräuschlos beenden, ohne Kündigungsfristen einzuhalten, Kündigungsgründe anzugeben, den Betriebsrat anzuhören oder die Zustimmung einer Behörde einholen zu müssen. Aber auch für Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft sein – etwa, wenn der Arbeitgeber im Gegenzug eine Abfindung oder ein sehr gutes Zeugnis verspricht, oder der Arbeitnehmer bereits eine Anschlussbeschäftigung gefunden hat und nun nicht mehr die Kündigungsfrist einhalten möchte. Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages drohen dem Arbeitnehmer aber auch erhebliche Nachteile, weil er aktiv an seiner Beschäftigungslosigkeit mitwirkt. Die Agentur für Arbeit kann deshalb gegen ihn eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld verhängen. Deshalb gilt: Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, bitten Sie zunächst um Bedenkzeit. Wir prüfen das Vertragsangebot und sprechen ausführlich mit Ihnen über die Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages. Gern verhandeln wir auch mit Ihrem Arbeitgeber über Einzelheiten des Vertrages. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

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Dank moderner Bürotechnik spielen Entfernungen heutzutage keine Rolle mehr. Für außergerichtliche Verhandlungen und die zu führende Korrespondenz ist es unerheblich, ob die Gegenseite z.B. in Köln, Hamburg, Frankfurt, München oder Nürnberg sitzt. Die Kommunikation kann über Telefon, Video-Konferenz (z.B. Skype), Fax, E-Mail und – natürlich – persönlich erfolgen. Gerichtstermine nehmen unsere auf Prozessvertretung spezialisierten Rechtsanwälte grundsätzlich persönlich wahr.

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