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Bei Problemen mit der Berufsunfähigkeits-Versicherung helfen unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht

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Wenn die Versicherung bei Berufsunfähigkeit nicht zahlt, brauchen Sie besonders starke Anwälte
Die Berufsunfähigkeit führt zu vielen Sorgen und Ängsten. Viele Versicherungen nutzen das aus und verzögern die Regulierung. Wenn die BU-Versicherung die Rente verweigert, Ihnen eine arglistige Täuschung vorwirft oder den Vertrag kündigt, laufende Zahlungen einstellt oder Ihnen angeblich nur aus Kulanz entgegenkommen möchte, brauchen Sie besonders starke Partner.
Als Fachanwälte für Medizinrecht und Versicherungsrecht kennen wir uns besonders gut mit den zur Berufsunfähigkeit führenden Krankheiten aus. Dabei beobachten wir, dass der Anteil psychischer und neurologischer Erkrankungen in den letzten Jahren stark zugenommen hat und die Versicherer häufig Beschwerdevalidierungstests fordern und die Berufsunfähigkeit dann mit der Begründung ablehnen, dass die Beeinträchtigungen nicht ausreichend nachgewiesen seien, weil der Versicherungsnehmer die Beschwerden absichtlich schwerer dargestellt habe. In den Gutachten wird dies mit Aggravation oder Aggravationstendenzen umschrieben. Die häufigsten Krankheitsbilder in diesem Bereich sind Depressionen mit mittelgradigen bis schweren Episoden, Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), Psychosen, Neurosen, Zwangsstörungen, Persönlichkeitsstörungen, Chronische Schmerzstörungen, CRPS (Morbus Sudeck), Chronische Fatigue (CFS), Fibromyalgie, Burn-Out und Multiple Sklerose (um nur einige zu nennen).
Häufig wird auch eingewendet, dass die Erkrankungen vorvertraglich bestanden, also „mitgebacht“ wurden und/oder bei der Antragsstellung bewusst verschwiegen wurden.
Wir beraten und vertreten Sie im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung bundesweit. Denn bereits bei der Antragstellung kann man Fehler machen. Wir vertreten nur die Versicherten, niemals die BU-Versicherung.
Es gibt keinen „Kniff“ der Versicherung in der Leistungsprüfung und im Klageverfahren, den wir nicht kennen. Wir haben bereits tausende BU-Verfahren geführt und kennen nicht nur die aktuellen Trends in der Rechtsprechung, sondern können oftmals auch auf unveröffentlichte gerichtliche Entscheidungen zurückgreifen
- Kanzlei für Medizin & Versicherungsrecht
- schnelle Hilfe von echten Experten
- Bundesweit für Sie da
- Außergerichtlich, gerichtlich und im Hintergrund
- Wir kennen alle Kniffe der Berufsunfähigkeits-Versicherung
Inhaltsverzeichnis
Spezialgebiet Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihr Vorteil bei Berufsunfähgikeit: Fachkanzlei für Versicherungsrecht
Ersteinschätzung bei Berufsunfähigkeit: So einfach bekommen Sie Hilfe
Ihr Anwalt: Fachanwalt für Berufsunfähigkeits-Versicherungsrecht
Ratgeber zur Berufsunfähigkeits-Versicherung
So bewerten uns Mandanten im Versicherungsrecht
Oft gestellte Fragen zum Rechtsgebiet Versicherungsrecht
Wir beraten Sie in jeder Lage des Verfahrens gegen die Berufsunfähigkeits-Versicherung
Leistungsantrag auf BU-Rente
Die Berufsunfähigkeitsversicherung prüft Ihren Anspruch auf die BU-Rente und die Befreiung von den Prämien nur auf Ihren Antrag hin.In diesem Verfahrensstadium können Sie nichts falsch machen, sofern Sie zunächst nur mitteilen, dass Sie sich für berufsunfähig halten.
Sie bekommen als nächstes einen Fragebogen. Ab diesem Zeitpunkt wird es brenzlig.
Fragebogen für die Leistungsprüfung
In dem Fragebogen sind u.a. Angaben zum Beruf und zur Erkrankung zu machen. Bei dieser Erstprüfung können schon ungenaue Angaben zur Ablehnung des BU-Antrages führen. Selbstständige bekommen oft Besuch von einem externen Unternehmen und die Mitteilung, dass eine betriebliche Umorganisation möglich sei.
Bereits in diesem frühen Stadium sollten Sie sich von uns beraten lassen.
Ablehnung wegen falschen Angaben
Die BU-Versicherung meint, dass die bei Abschluss gestellten Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden und hat bereits wegen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, den Rücktritt und/oder die Kündigung erklärt?
Ohne eine versierte anwaltliche Unterstützung kommen Sie nicht weiter und sollten die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen lassen.
Befristete Kulanzangebote
Ihre vielleicht schon viele Monate andauernde Berufsunfähigkeit soll nicht ausreichend nachgewiesen sein und trotzdem kommt Ihnen die BU-Versicherung entgegen?
Sie sollten stutzig werden und sich vor der Annahme solcher Angebote von einem unserer Fachanwälte für Versicherungsrecht beraten lassen, wenn Ihnen Kulanzleistungen oder außervertragliche Vereinbarungen (außerhalb der Bedingungen) angeboten werden.
Sie sollen zur Begutachtung
Bei den von der Versicherung eingeholten Gutachten handelt es sich um Privatgutachten, d.h. die Versicherung bestimmt und bezahlt den Gutachter. Dessen Feststellungen bzw. Behauptungen sind daher mit Vorsicht zu genießen. Ein unabhängiges Gutachten erhalten Sie in der Regel erst in einem gerichtlichen Verfahren. Aber auch gerichtliche Gutachten sind kritisch zu hinterfragen.
Unsere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht kümmern sich darum.
Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
Von einem Anerkenntnis, das Berufsunfähigkeit eingetreten ist und anerkannt wird, kann sich die Berufsunfähigkeits-Versicherung nur durch das sogenannte Nachprüfungsverfahren lösen, es sei denn, das Anerkenntnis wurde zeitlich befristet – und die Befristung ist zulässig.
Lassen Sie uns die Wirksamkeit des Anerkenntnisses prüfen.
Einstellung von BU-Leistungen
BU-Versicherer stellen anerkannte Leistungen oft ein, ohne dazu berechtigt zu sein. So einfach ist das aber nicht. Bei dem Nachprüfungsverfahren strenge Regeln einzuhalten.
Wir prüfen die Einstellung und führen für Sie das notwendige Klageverfahren vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht durch.
Klageverfahren und Berufung
Bei vielen gescheiterten Klagen, die wir erst in der zweiten Instanz übernehmen, stellen wir fest, dass zu den beruflichen Tätigkeiten in der ersten Instanz zu wenig vorgetragen wurde, von falschen Annahmen, Begrifflichkeiten und Schlussfolgerungen ausgegangen wurde und/oder das medizinische Gutachten nicht ausreichend hinterfragt wurde. Wir prüfen die Erfolgsaussichten und begründen die Klage und das Rechtsmittel für Sie.
Umfassende Rechtsberatung
Wir erklären Ihnen, wie es nach einem Anerkenntnis oder Urteil weitergeht und Sie wieder in das Berufsleben zurückkehren können. Nehmen Sie unbedingt vorher Kontakt mit uns auf, um die Rente nicht aufs Spiel zu setzen. Auch bei den mit der Berufsunfähigkeit häufig einhergehenden Problemen (Arbeitgeber, Grad der Schwerbehinderung, EM-Rente) stehen unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht an Ihrer Seite.
Spezialgebiet: BU-Versicherung und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
Aktuelles
Ihr Vorteil bei Berufsunfähigkeit: Ausgezeichnete Fachkanzlei für Medizinrecht, Sozialrecht und Versicherungsrecht

Alle Rechtsanwälte bei Melzer Penteridis Kampe sind Fachanwälte für Versicherungsrecht mit jahrelanger Erfahrung und bundesweit für Sie da, außergerichtlich und gerichtlich oder beratend im Hintergrund.
Unsere ausgezeichnete Expertise – auch im Medizinrecht und im Sozialrecht – verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit medizinischen Sachverständigen. Wir werten täglich anfechtbare Gutachten aus.
Rechtsanwalt Melzer war Leiter des Arbeitskreises „Personenversicherung“ (BU/PKV/Unfall) in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und ist Mitglied des Fachanwaltsausschusses Versicherungsrecht der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.
Rechtsanwalt Melzer und Rechtsanwalt Penteridis halten als gefragte Referenten regelmäßig Vorträge zum Versicherungsrecht.
Bei komplexen Angelegenheiten stellen wir ein Team zusammen, wozu auch Fachanwälte für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Medizinrecht hinzugezogen werden können. So können wir Sie umfassend beraten, wenn Sie durch die verzögerte Regulierung der Versicherung ggf. auch Probleme mit dem Arbeitgeber, der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder dem Versorgungsamt bekommen.
Wir schauen über den Tellerrand und realisieren so Ansprüche, an die Sie ggf. noch gar nicht gedacht haben. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch zum Gutachter.
So einfach bekommen auch Sie Hilfe von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, wenn die BU-Versicherung nicht zahlt
1
Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie uns Ihr Problem mit der Versicherung und Sie erhalten von uns eine Ersteinschätzung. Garantiert objektiv und verbindlich, versprochen.
2
Individuelle Prüfung
Weitere Kosten fallen erst an, wenn Sie uns beauftragen. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir brauchen und erarbeiten ein maßgeschneidertes Konzept.
3
Vertretung allein Ihrer Interessen
Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit vorgerichtlich, vor Gericht und bei Bedarf im Hintergrund. Entfernungen spielen keine Rolle.
Sie haben ein Problem mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? Wir kennen Ihre Situation genau.
Ihr Anwalt: Fachanwalt für Versicherungsrecht
Unsere Rechtsanwälte sind äußerst erfahrene Fachanwälte für Versicherungsrecht. Wir haben auf dem Gebiete der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung Streitigkeiten schon mit nahezu allen Versicherungsgesellschaften am Markt erfolgreich ausgefochten und kennen alle Kniffe der Versicherungen und der Gegenanwälte der Assekuranz.
Marc O. Melzer
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Nikolaos Penteridis
Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ines Kampe, LL.M.
Rechtsanwältin, Partnerin
Fachanwältin für Sozialrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Machen Sie den Fakten-Check
In Deutschland gibt es derzeit 165.680 Rechtsanwälte. Davon sind
6,6 % Fachanwalt für Arbeitsrecht
1,1 % Fachanwalt für Sozialrecht
1,1 % Fachanwalt für Medizinrecht
0,9 % Fachanwalt für Versicherungsrecht
Drei Titel führen nur 0,7 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte (Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer).
Bei der Spezialkanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB gehören gleich drei Rechtsanwälte zu den 0,7 % aller Anwälte in Deutschland, die überhaupt drei Fachanwaltstitel führen dürfen.
Die Kombination aus den oben genannten, seltenen Fachanwaltstiteln verschafft uns spürbare Vorteile im Umgang mit Gerichten, Kollegen und Sachverständigen.
Diese Vorteile bringen wir gewinnbringend für unsere Mandanten ein. Ein über die vielen Jahre gewachsenes, starkes Netzwerk aus Kooperationspartnern (z.B. Steuerberater und medizinische Sachverständige) rundet das Leistungsspektrum ab.
Ratgeber Versicherungsrecht: Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-Versicherung)
Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist eine Berufsunfähigkeits-Versicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezweckt die finanzielle Absicherung des Versicherten für den Fall, dass er aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr dazu fähig ist, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgeübt werden konnte, weiterhin auszuüben.
Die BU-Versicherung dient also der Absicherung der wirtschaftlichen Existenz. In dem Kleingedruckten der Versicherer, den Versicherungsbedingungen, die man auch als „Spielregeln“ bezeichnen kann, wird die Berufsunfähigkeit regelmäßig definiert als
„voraussichtlich dauernde, infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, entstandene, vollständige oder teilweise Unfähigkeit des Versicherten, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht“.
Häufige Streitpunkte sind:
- Auf welchen Beruf ist abzustellen, insbesondere nach einem Berufswechsel?
- Liegt überhaupt eine Krankheit im Sinne der Bedingungen vor?
- Wann ist die Berufsunfähigkeit eingetreten, z.B. bei psychischen Erkrankungen, die sich mitunter über Jahre entwickeln?
- Wann ist der ärztliche Nachweis der Berufsunfähigkeit geführt?
- Wann bin ich „infolge“ der Krankheit berufsunfähig?
- Wie kann ein Gutachter die BU heute noch feststellen?
- Warum ist der „Stundenplan“ so wichtig?
Tipp: Es bietet sich an, die BU-Versicherung und die Krankentagegeldversicherung im „selben Haus“ zu versichern, also bei einer Lebensversicherung und einer privaten Krankenversicherung, die zu einer Versicherungsgruppe gehören (streng genommen handelt es sich um verschiedene Gesellschaften). Denn nicht selten wird das Krankentagegeld mit der Behauptung eingestellt, der Versicherte sei berufsunfähig (im Sinne der Krankentagegeldversicherung). Daraus folgt nicht zwangsläufig auch eine Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn jeder Versicherer prüft eigenständig die Voraussetzungen der verschiedenen Bedingungswerke, d.h. es gibt keine Bindungswirkung. Darauf läuft es aber faktisch hinaus, wenn man beide Produkte bei einem Versicherer genommen hat, und erst recht, wenn die Summe der Tagegeld die versicherte BU-Rente übersteigt.
Anwalt BU-Versicherung
Wenn die Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit wird
Kann der Versicherte seinen Beruf nur vorübergehend nicht ausüben, liegt lediglich Arbeitsunfähigkeit vor. Der Arzt geht von einem überschaubaren Zeitrahmen aus. Ist die berufliche Leistungsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, liegt Berufsunfähigkeit vor. In beiden Fällen muss der Arzt eine Prognose für die Zukunft abgeben. Das ist nicht immer möglich. Zudem lässt sich eine Versicherung, die Leistungen erst verspricht, wenn der Versicherte quasi für immer berufsunfähig ist, nicht so gut „verkaufen“.
Daher sehen viele Bedingungen einen kürzen Zeitraum für die Prognose vor,
z.B. zwei Jahre, ein Jahr oder auch „nur“ sechs Monate.
Die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit muss dann mindestens sechs Monate betragen.
Kann keine Prognose gestellt werden, hilft oft eine Klausel, wonach es ausreicht, dass der Versicherte in der Vergangenheit sechs Monate außerstande gewesen ist (dazu MPK-Partner Melzer, Das „Zeitreise-Problem“ mit Sachverständigengutachten in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Versicherung & Recht kompakt 2015, 206 ff.).
Die Ursachen dafür, dass Sie nicht mehr arbeiten können, sind facettenreich: so können beispielsweise Krebs oder Erkrankungen am Bewegungsapparat eine mögliche Ursache darstellen. Darüber gehören neurologische und psychische Erkrankungen mittlerweile zu den häufigsten Ursachen.
Aber auch Unfälle oder Pflegebedürftigkeit können Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sein.
Weiter wird in den Bedingungen der Versicherer häufig vereinbart, dass der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50% betragen muss, um die Leistungspflicht auszulösen.
Die Rente wird in der Regel monatlich im Voraus geleistet, und zwar so lange, bis die Berufsunfähigkeit entfällt und längstes bis das Vertragsverhältnis bzw. die vereinbarte Leistungszeit endet. Das gilt auch für die Prämie, die der Versicherte für die Dauer der Berufsunfähigkeit nicht weiter zahlen muss, wenn Beitragsbefreiung vereinbart wurde (ausführlich MPK-Partner Melzer, Die private Berufsunfähigkeits-Versicherung – wann und was leistet sie?, WVV 2015, 15 ff.).
Fachanwalt BUZ-Versicherung
Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder in Erwägung ziehen, der von seinem Arbeitseinkommen lebt. Besonders für Selbstständige kann die Berufsunfähigkeit den finanziellen Ruin bedeuten, wenn nicht zuvor hinreichend vorgesorgt wurde.
Aber auch andere Arbeitnehmer sind natürlich nicht immun gegen eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die Ihnen das Arbeiten, wie Sie es bisher gewohnt waren, schlicht unmöglich macht. Beamte hingegen erhalten ein sogenanntes Ruhegehalt, welches weit über der Erwerbsminderungsrente liegt. Falls das nicht ausreichen, können auch Beamte zusätzlich noch eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, um auf der sicheren Seite zu stehen.
Aber Vorsicht: Es gibt echte und unechte Beamtenklauseln!
Zudem gibt es Besondere Bedingungen. z.B. für Ärzte, Piloten.
Im Falle einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) meist nicht aus, um alle Ausgaben zu decken. Daher ist es grundsätzlich jedem anzuraten, über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken, umso früher desto besser. Denn die Kosten für die Versicherung, die Prämie, berechnen sich nach dem Alter und der Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Ist der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung eher jung und gesund, so werden die Monatsbeiträge dementsprechend niedrig ausfallen, da dann die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der Berufsunfähigkeit vergleichsweise gering ist. Es lohnt sich daher besonders für Auszubildende und Studenten, früh vorzusorgen.
Anwalt Berufsunfähigkeit
Das müssen Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeits-Versicherung beachten
Beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung sollten Sie keine Fehler machen. Sie sollten gründlich und gewissenhaft bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vorgehen. Werden Sie stutzig, wenn der Vermittler (Agent oder Makler) Krankheiten relativiert oder gar als unerheblich abtut. In der Regel wird gar nicht gefragt, ob oder wie schwer Sie erkrankt waren, sondern „nur“ nach Arztbesuchen. Das kann zur Stolperfalle werden und dem Versicherer verschiedene Rechte einräumen, die dazu führen können, dass Sie selbst bei nachgewiesener Berufsunfähigkeit leer ausgehen.
Sie sollten immer bedenken, dass Berufsunfähigkeits-Versicherungen für den Versicherungsvermittler sehr lukrativ sind und der Abschluss mit einer hohen Provision vergütet wird. Das eigene wirtschaftliche Interesse der Versicherungsvermittler am Abschluss der Versicherung ist folglich dementsprechend hoch.
Zeitpunkt
Es macht Sinn, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da junge und gesunde Menschen für gewöhnlich weniger Monatsbeiträge zahlen müssen. Ein Abschluss kurz vor oder nach einem Arztbesuch wird immer kritisch gesehen.
Arten der BU-Versicherung
Berufsunfähigkeitsversicherungen lassen sich in zwei verschiedenen Formen abschließen:
- als einfache BU-Versicherung (BUV) oder
- als Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung (BUZ).
Beim Abschluss Ihrer Versicherung werden Sie gebeten, zahlreiche Unterlagen einzureichen. Wir legen Ihnen nahe, hierbei besonders gründlich vorzugehen.
Es ist entscheidend, dass Sie bei der Wahrheit bleiben. Im Endeffekt haben Sie nichts davon, wenn Ihr Versicherer aufgrund von Widersprüchen in Ihren Unterlagen leistungsfrei wird. Um sicher zu gehen, dass Sie alle relevanten Informationen weitergeben, fordern Sie am besten eine Liste Ihrer letzten Behandlungen und Abrechnungen von Ihrer Krankenkasse an. Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet, Ihnen diese Informationen herauszugeben. Sie können auch eine Kopie der Patientenakte einreichen. Dann kann der Versicherer sich später nicht darauf berufen, dass er getäuscht worden sei.
Abstrakte und konkrete Verweisung
Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie beachten müssen, ist die sogenannte „abstrakte und konkrete Verweisung“. Dieser Begriff umschreibt die Möglichkeit Ihrer Versicherung, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, falls Sie Berufsunfähigkeitsleistungen beziehen wollen.
Bei der „abstrakten Verweisung“ prüft der Versicherer, ob Sie theoretisch dazu in der Lage wären, einen anderen (vergleichbaren) Beruf auszuüben, den Sie tatsächlich aber gar nicht praktizieren. Die Vergleichbarkeit muss der Versicherer beweisen. Tipp: Ein „guter“ BU-Vertrag enthält einen Verzicht des Versicherers auf die abstrakte Verweismöglichkeit.
Anders ist dies bei der „konkreten Verweisung“. Übt der Versicherte bereits eine andere Tätigkeit konkret aus, ist es an ihm, darzulegen und notfalls zu beweisen, warum er auf die neue Tätigkeit nicht verwiesen werden kann (dazu MPK-Partner Melzer, in VK 2013, 30 ff., Geld und Freizeit allein können Qualifikation und Wertschätzung nicht ausgleichen, zugl. Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil 6.12.2012, 12 U 93/12).
Wichtig: Macht der Versicherer von einer bestehenden Verweisungsmöglichkeit keinen Gebrauch, kann er dies später nicht einfach nachschieben. Er kann sich dies also nicht für später (z.B. für eine Nachprüfung) aufheben (MPK-Partner Melzer zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Umschulung, zugl. Anmerkung zu LG Aurich, Urteil vom 31.05.2011, 3 O 724/10), in VK 2011, 133 ff.).
Rechtsanwalt Berufsunfähigkeit
Der Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie nur auf Antrag. Sie müssen sich also an die Versicherung wenden. Dort werden Ihre einzureichenden Unterlagen genauestens unter die Lupe genommen, denn ab jetzt wird es teuer für Ihre Versicherung.
Um noch weitere Anhaltspunkte zu sammeln, wird Ihnen ein ellenlanger Bogen zugestellt, auf dem Sie begründen und erklären müssen, warum Sie meinen, berufsunfähig zu sein.
Sie müssen die Tätigkeiten darstellen, die Sie vor Ihrer Berufsunfähigkeit ausgeübt haben und Sie müssen ganz genau schildern, welche Tätigkeiten Ihnen nun nicht mehr möglich sind. Hier gilt es achtsam zu sein: falsch dargestellte Tätigkeiten oder ungenau formulierte Angaben werden schnell zu Ihrem Nachteil.
Des Weiteren werden medizinische Unterlagen angefordert. Dafür sollen Sie Ihren Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden und diverse Diagnosen zur Verfügung stellen. Zusätzlich dazu müssen Sie noch Auskunft über Ihren bisherigen Lohn/Gehalt geben und eventuelle Nebenbeschäftigungen angeben, auf die Sie womöglich verwiesen werden können. All diese Punkte sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden. Es ist möglich, dass Ihr Antrag bereits jetzt abgelehnt wird, weil Ihr Versicherer entweder nur eine Krankheit anerkennt, nicht jedoch eine Berufsunfähigkeit, oder weil er der Meinung ist, Sie wären noch zu mehr als 50 % leistungsfähig.
Bevor jedoch in die medizinische Prüfung eingetreten wird, werden die Antworten auf die bei Abschluss der Versicherung gestellten Gesundheitsfragen in den Blick genommen. Es ist tatsächlich nicht selten, dass Ihnen die Rente bereits an diesem Punkt verweigert wird und meistens gibt es gute Chancen, dagegen vorzugehen. Wird Ihr Antrag an dieser Stelle noch nicht abgelehnt, wird in der Regel ein medizinisches Gutachten eingeholt.
Machen Sie keinen Fehler, lassen Sie sich beraten. Wir sind gerne für Sie da. Häufig werden wir „im Hintergrund“ tätig.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Der Versicherer darf, abgesehen von Ausnahmefällen, auf die Richtigkeit Ihrer Angaben bei Abschluss der Versicherung vertrauen.
Die Angaben werden intensiv überprüft, wenn Sie Leistungen wegen Berufsunfähigkeit anmelden.
Haben Sie gewisse Vorerkrankungen verschwiegen oder vergessen sie zu erwähnen, dann eröffnen Sie ihrem Versicherer verschiedene Gestaltungsrechte, die es ihm ermöglichen können, Leistungen zu verweigern und Ihre bisher gezahlten Beiträge schlimmstenfalls sogar behalten zu dürfen. Der Versicherer könnte den Vertrag anfechten, von ihm zurücktreten, ihn kündigen oder ihn anpassen. Bei der Durchsetzung dieser Gestaltungsrechte werden Sie mit komplexer Rechtsprechung konfrontiert. Sie sollten sich daher frühzeitig von einem spezialisierten einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit einschlägigen Erfahrungen auf dem Gebiet der BU-Versicherung beraten und begleiten lassen.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
Um von Ihren Vorerkrankungen und Arztkontakten Kenntnis zu erlangen, werden Sie von Ihrem Versicherer aufgefordert, Ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Nur so dürfen die Ärzte Ihrem Versicherer überhaupt Auskunft über Ihren gesundheitlichen Zustand und mögliche Erkrankungen geben. Gleicht Ihr Versicherer die Angaben ab und stellt dabei auch noch so kleine Abweichungen fest, so erklärt er Ihnen häufig die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Ob die Anfechtungserklärung zurecht erfolgt, sollte von einem Fachanwalt überprüft werden. Hier gilt es Fristen einzuhalten und den Überblick über eine Flut von gerichtlichen Entscheidungen nicht zu verlieren.
Wichtig: Bei der Anfechtung muss der Versicherer beweisen, dass er arglistig getäuscht wurde und er den Vertrag sonst nicht abgeschlossen hätte. Dies bedeutet, dass die Angaben vorsätzlich falsch gemacht wurden, obwohl der Versicherte Kenntnis von der Unrichtigkeit hatte. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob der Vertrag von einem Agenten oder Makler vermittelt wurde (siehe MPK-Partner Melzer, in VK 2013, 2ß7 ff., Keine Anfechtungsmöglichkeit des VR ohne Arglistnachweis trotz Falschangaben des VN).
Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung ist, dass die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei wird und Ihre bisherigen, meist über Jahre eingezahlten Monatsbeiträge behalten darf. Die Anfechtung ist daher für die Versicherung sehr wirtschaftlich und für den Versicherungsnehmer eine finanzielle Katastrophe. Er erhält nur Leistungen, wenn der Vertragsfortbestand festgestellt wird und ihm sodann der Nachweis gelingt, dass er nach Abschluss der Versicherung berufsunfähig geworden ist.
Tipp: Die Anfechtung muss binnen eines Jahres ab Kenntnis von dem Anfechtungsgrund erklärt werden. Zudem kommt eine Anfechtung nicht mehr in Betracht, wenn die Versicherung älter als 10 Jahre ist (so schon MPK-Partner Melzer, in VK 2016, 15 ff., Ist eine Anfechtung auch noch nach Ablauf von zehn Jahren möglich, wenn der Versicherungsfall vorher eingetreten ist?). Das hat der BGH mittlerweile ausdrücklich bestätigt.
Rücktritt vom Vertrag
Eine andere Handlungsoption Ihrer Versicherung bei Falschangaben ist, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt vom Vertrag wird häufig hilfsweise zur Anfechtung erklärt. Der Grund dafür ist, dass die Versicherung bei unwirksamer Anfechtung (beispielsweise wegen fehlender arglistiger Täuschung) unter Umständen trotzdem noch zurücktreten kann. Auf der anderen Seite setzt der fristgerechte Rücktritt eine ordnungsgemäße Belehrung voraus, die es bei Arglist nicht bedarf. Ein Rücktritt vom Vertrag ist weiterhin erst dann wirksam, wenn Ihre jetzige Berufsunfähigkeit kausal im Zusammenhang mit den verschwiegenen pathologischen Zuständen steht. Sind Sie beispielsweise berufsunfähig aufgrund eines unverschuldeten Unfalls geworden, der dazu führte, dass Sie im Rollstuhl sitzen, aber die Erkrankung, die Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft vorenthielten, war eine psychische Erkrankung wie etwa eine Depression, so haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Zahlung Ihrer Rente. Nur wenn Ihre nicht angegebene gesundheitliche Beeinträchtigung im Einklang mit dem Grund Ihrer aktuell vorliegenden Berufsunfähigkeit ist, kann die Versicherungsgesellschaft Ihnen die Leistungen verweigern. Hinzukommt, dass ein Rücktritt nur im Falle einer wirksamen Belehrung möglich ist (bei der Anfechtung bedarf es keiner ordnungsgemäßen Belehrung im Sinne von § 28 Abs, 5 VVG).
Kündigung des Vertrages
Weiter wird häufig hilfsweise auch die Kündigung erklärt. Die Kündigung wirkt, anders als Anfechtung und Rücktritt, nicht rückwikend, sondern „von nun an“ (ex nunc).
Anpassung des Vertrags
Möglich, in der BU-Versicherung aber nicht von großer praktischer Bedeutung, ist die Anpassung des Vertrages durch Ausschlüsse oder Prämienerhöhungen.
Hat die Versicherungsgesellschaft beispielsweise Kenntnis von vorherigen Rückenproblemen Ihrerseits erlangt, die Sie jedoch nicht offenbarten, so schließt sie die Zahlungsverpflichtung bei Berufsunfähigkeit aufgrund von Rückenbeeinträchtigungen aus. Es werden außerdem häufig die Beiträge angepasst. So kann die Versicherung mit Ihnen einen Risikozuschlag über zum Beispiel 30 % vereinbaren, um weiterhin auch den Rücken zu versichern. Dies bedeutet 30 % teurere Monatsbeiträge. Die Gestaltungsmöglichkeit der Anpassung wird normalerweise nur in minder schweren Fällen der Unrichtigkeit der Gesundheitsfragen gewählt. Bei erheblichen Falschangaben wird eher auf Gestaltungsrechte wie Anfechtung, Rücktritt und Kündigung zurückgegriffen.
Anwalt BUZ-Versicherung
Gutachten im Auftrag der Versicherung
Als Nächstes wird ein von der Versicherung beauftragter Gutachter eingeschaltet. Achtung! Das Gutachten, welches in diesem Verfahrensstadium erstellt wird, ist ein sogenanntes „Parteigutachten“. Das heißt, es wird auf Veranlassung des Versicherers erstellt. Bedenken Sie: der Sachverständige, der Sie begutachtet, wird von Ihrem Versicherer beauftragt und wird von ihm für seine Einschätzung vergütet. Um Ihren Versicherer nicht aus seinem Kundenkreis zu verlieren, wird er bei Zweifeln an Ihrer Berufsunfähigkeit eher ein negatives als ein positives Gutachten ausstellen, sprich, eher zu Gunsten des Versicherers entscheiden.
Zweifel an der Berufsunfähigkeit gehen zu Ihren Lasten, auch wenn Sie nah an die 50 % Grenze herankommen. Dass das erste Gutachten zu Ihren Ungunsten ausfällt, ist unseren Erfahrungen nach leider der „Normalfall“.
Als Fachanwälte für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht beschäftigen wir uns täglich mit Gutachten von medizinischen Sachverständigen, die oft entscheidend sind für den Ausgang eines Rechtsstreits. Leider ist die Bezeichnung „Gutachter“ in Deutschland nicht geschützt, so dass sich jeder Arzt als Gutachter bezeichnen und bei der Ärztekammer in ein Register eintragen darf. Zudem gibt es seit einigen Jahren Gutachten-Institute, die nahezu ausschließlich von privaten Versicherungsgesellschaften beauftragt werden. Wessen Lied die singen, dürfte klar sein. Viele Gerichte geben auf derartige Privatgutachten nichts. Auf Wunsch begleiten wir Sie zur Begutachtung und vermitteln Ihnen qualitativ hochwertige (Gegen-) Gutachter.
Spätestens jetzt sollten Sie einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht, aufsuchen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, denn ein negatives Gutachten heißt vor allem eines: die Ablehnung Ihres BU-Antrags.
Anwalt im Versicherungsrecht
Befristungen, Kulanzleistungen und außervertragliche Vereinbarungen
Eine Befristung bedarf eines sachlichen Grundes. Zudem darf der Versicherer den Kunden nicht „übervorteilen“, in dem er ihm großzügig eine (befristete) Leistung anbietet, richtigerweise aber ein unbefristetes Anerkenntnis hätte abgeben (ausführlich MPK-Partner Melzer, In diesen Fällen ist die zeitliche Befristung eines Anerkenntnisses in der BUZ unwirksam, VK 2015, 77 ff.).
Selbst Leistungen, die sogar ausdrücklich als Kulanzleistungen bezeichnet werden, können in Wahrheit ein Anerkenntnis darstellen, wovon sich der Versicherer nur durch das Nachprüfungsverfahren lösen kann.
Gleichwohl wird dem Versicherten erklärt, dass er einen neuen Antrag stellen müsse, wenn er meint, weiter berufsunfähig zu sein, was er auch beweisen müsse. Derartige Angebote sollten Sie nicht ungeprüft annehmen.
Fachanwalt Berufsunfähigkeits-Versicherung
Die Ablehnung des BU-Antrags – was jetzt?
Werden Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt, tritt gleichwohl Fälligkeit ein und der Versicherer gibt Anlass zur Klage.
In der Regel macht es aber Sinn, den Versicherer außergerichtlich in Anspruch zu nehmen und ihm aufzuzeigen, warum die Ablehnung ungerechtfertigt ist. Meist ist es jedoch schwer, die Versicherung umzustimmen, hat sie erst einmal abgelehnt, insbesondere wenn ein negatives Gutachten vorliegt oder der Versicherer sich auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung beruft.
Daher ist es ratsam, sich schon früh von einem Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht beraten zu lassen. Bleibt der Versicherer bei seiner Meinung, ist Klage geboten. Das Landgericht wird, um die medizinische Frage entscheiden zu können, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen eingetreten ist, ein medizinisches Gutachten einholen. Die Kosten des gerichtlichen Sachverständigen übernimmt die Verliererseite. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, wird Ihre Versicherung die Kosten verauslagen. Nähere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unten. Beide Seiten können zum Gutachten Stellungnahme nehmen und die mündliche Erläuterung in der Verhandlung beantragen. Schließlich ergeht ein Urteil, das mit der Berufung zum Oberlandesgericht angegriffen werden kann.
In vielen Fällen, die wir erst in der Berufung übernehmen, ist leider festzustellen, dass sowohl Gerichte als auch Voranwälte von unzutreffenden Begrifflichkeiten und Rechtsansichten ausgehen, dass das Gutachten nicht kritisch genug hinterfragt wurde oder dass schlicht und ergreifend zu wenig und zu oberflächlich vorgetragen wurde.
Nach der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht ist in den meisten Fällen der Rechtsstreit beendet. Für den Fall, dass eine Nichtzulassungsbeschwerde oder eine im Urteil ausdrücklich zugelassene Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) durchzuführen ist, arbeiten wir eng mit einem BGH-Anwalt zusammen.
Anwalt Versicherungsrecht
Das „Nachprüfungsverfahren“
Hat der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkannt oder wurde diese durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann sich der Versicherer von seiner Leistungspflicht nur noch durch das sogenannte Nachprüfungsverfahren lösen.
Da sich der Gesundheitszustand ändern kann, darf der Versicherer, vereinfacht ausgedrückt, in einigen zeitlichen Abständen Kontrollen durchzuführen, ob Sie weiterhin berufsunfähig im Sinne der Bedingungen, den „Spielregeln“, sind.
Die Hürden für eine Einstellung der Leistungen sind recht hoch: Der Versicherer muss nicht nur nachweisen, dass die Berufsunfähigkeit wieder entfallen ist, in der Regel durch ein neues medizinisches Gutachten, er muss dabei auch formelle Regeln einhalten.
Von daher sollten Sie sich bereits bei der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens von einem Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht beraten lassen.
Rechtsanwalt BUZ
Rechtsschutzversicherung und Kosten
Bei einem Rechtsstreit in Sachen Berufsunfähigkeit bemessen sich das Anwaltshonorar und die Gerichtskosten nach dem sogenannten Streitwert.
Der Streitwert richtet sich grundsätzlich nach dem 3,5-fachen Wert der Versicherungsleistungen eines Jahres, also der BU-Rente und der Jahresprämie.
Bei einer Rente von 1.500 € im Monat, läge der Streitwert schon bei 63.000€ (Rechnung: 1.500x12x3,5).
Hinzu kommen noch die Prämien und die Leistungen für die Vergangenheit.
Nicht zu vergessen sind die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtsgebühren, die sich ebenfalls nach dem Streitwert richten. So kommt man schnell auf Kosten in Höhe von ca. 8.000 €, allein für das Verfahren vor dem Landgericht.
Wir empfehlen daher den frühzeitigen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, damit Sie sich ein für Ihre wirtschaftliche Existenz oftmals entscheidendes BU-Verfahren auch finanziell leisten können.
Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung
Fazit
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine heikle Versicherung ist, in der viele potenzielle Fehler gemacht werden können.
Sowohl beim Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch beim Antrag auf die Rente und die Beitragsbefreiung im Falle der Berufsunfähigkeit, gibt es genug Hürden, die Sie überwinden müssen. Ist die Berufsunfähigkeit eingetreten, so sind Sie verpflichtet, Nachweise zu erbringen.
Es gibt viele Wege für den Versicherer, die Zahlung der versprochenen Rente zu verweigern. Achten Sie darauf, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollumfänglich zu beantworten und wählen Sie Ihren Versicherungsvermittler für den Abschluss Ihrer Versicherung mit Bedacht (MPK-Partner Melzer zur Relevanzprüfung der Antworten des VN durch den Agenten, zugl. Anmerkung zu OLG Brandenburg, Urteil vom 10.8.12, 11 U 116/11), VK 2012, S. 192 ff.). Das gilt auch für den Rechtsanwalt, den Sie mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.
Nach unserer langjährigen Erfahrung heißt versichern leider nicht verstehen, sondern verklagen. Das gilt besonders für die BU-Versicherung.
So bewerten uns Mandanten im Versicherungsrecht
„Habe sämtliche Unterlagen die ich hatte Hr. Melzer überlassen. Hat mich absolut kompetent beraten. Er wusste auf jede Frage eine Antwort und hat dann auch fachlich top gehandelt. Kann mir nicht vorstellen, dass es wo anders so gut klappen würde. Meine Erwartungen wurden nicht erfüllt, sondern um ein Vielfaches übertroffen.“
D.M.



Unsere Erfolge im Versicherungsrecht »
Ihr Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet und Sie fragen sich, wie es nun weitergeht?
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Kündigungen unwirksam
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Oft gestellte Fragen zum Versicherungsrecht
In welchem Verfahrensstadium sollte ich einen Fachanwalt beauftragen?
Wie kann ich mich auf eine Beratung bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht vorbereiten?
Schildern Sie den Sachverhalt kurz und präzise. Stellen Sie das Problem dar und, ganz wichtig, Ihr Ziel.
Im Versicherungsrecht benötigen wir in der Regel:
- den Versicherungsschein
- die Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- etwaige Besondere Bedingungen
- die Korrespondenz mit der Versicherung
- im Falle einer Anfechtung oder eines Rücktritts das entsprechende Schreiben (kommt meist per Einschreiben), Angaben zum Antragsgespräch und den Fragebogen zu den Gesundheitsfragen
Alles weitere klärt der Fachanwalt für Versicherungsrecht mit Ihnen.
Was ist eigentlich ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Die Berufsbezeichnung „Fachanwalt“ wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er in einem Rechtsgebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschlussprüfung absolviert hat, nachweist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist und sich ständig auf diesem Gebiet fortbildet. Dies wird, anders als die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkten, von der Rechtsanwaltskammer überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist. Nachgewiesen werden müssen besondere theoretische und praktische Kenntnisse:
- Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung
- Recht der Versicherungsaufsicht
- Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
- Rechtsschutzversicherungsrecht, Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
Alle Anwälte von Melzer Penteridis Kampe verfügen alle über die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Melzer ist zudem Mitglied im Fachanwaltsausschuss der Rechtsanwaltskammer (RAK) Hamm.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung alle Kosten im Rechtsstreit mit meiner Versicherung?
Das glauben viele Mandanten und leider selbst viele Versicherungsvermittler. Aber eine Rechtsschutzversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Die Rechtsschutzversicherung kommt auch nach einer Deckungszusage nicht für sämtliche Kosten auf. Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, übernimmt die Versicherung natürlich nur Mehrkosten oberhalb der Selbstbeteiligung. Wenn der Gegner verliert, muss er die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, aber nur in Höhe der Mindestgebühren nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auch die Rechtsschutzversicherung übernimmt nur diese Mindestgebührensätze, nach denen Anwälte gewöhnlich abrechnen. Spezialisierte Fachanwälte, wie wir, können mit diesen Mindestgebühren oftmals erst ab einem Streitwert in Höhe von ca. 15.000,00 Euro kostendeckend arbeiten. Von daher vereinbaren wir – im konkreten Einzelfall – ggf. ein Honorar oberhalb des RVG. Diese Honorare übernimmt im Erfolgsfall weder die Gegenseite, noch Ihre Rechtsschutzversicherung. Das gilt in der Regel auch für Reisekosten.
Sie sehen: Bei unserer Fachkanzlei ist es ähnlich wie bei Privatärzten. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt kassenärztliche Leistungen, aber keine zusätzlichen privatärztlichen Leistungen, die Sie selbst zu zahlen haben.
Anzeigepflichtverletzung bei den Gesundheitsfragen, was bedeutet das?
Warum ist das Kleingedruckte in den Bedingungen der Versicherung so wichtig?
Gespräch mit einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht
Vertreten Sie auch Versicherungen?
Was sind die häufigsten Probleme im Versicherungsrecht?
„Die Versicherung will nicht zahlen (lacht). Wer eine Versicherung abschließt, geht eine Art „Wette“ ein. Der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer ist, häufig nach einem Beratungsgespräch mit einem Makler oder einem Versicherungsagenten der Meinung, dass er gut abgesichert sei, wenn denn der Versicherungsfall irgendwann einmal eintreten sollte. Diese oft existenzielle Absicherung lässt sich der Versicherte in Form der Versicherungsbeiträge, die Prämien, sodann einiges kosten. Der Versicherer „wettet“ naturgemäß dagegen. Er möchte im Idealfall nur die Prämien vereinnahmen ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen, entweder weil der Versicherungsfall gar nicht eintreten wird oder er aus anderen Gründen die Leistung ablehnen kann.“
Aus welchen Gründen lehnen Versicherer Leistungen oft ab?
„Die Gründe für eine Leistungsablehnung können sehr vielfältig sein. Während das Gespräch mit dem Vermittler oft emotional geführt wird, geht es später vor allem um das „Kleingedruckte“ in den AVB, also den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Ich vergleiche diese immer mit „Spielregeln“. Wenn ich mit meinen Kindern „Mensch ärgere Dich nicht“ spiele, habe ich noch nie gewonnen, weil die früher, als sie noch kleiner waren, immer die Spielregeln geändert haben (lacht). Das erkläre ich auch unseren Mandanten so: Nur wer die Spielregeln kennt, kann das Spiel gewinnen. Und die ergeben sich aus dem Gesetz, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Daran muss sich auch der Versicherer halten. Ohne diese Dokumente ist eine gute Beratung im Versicherungsrecht nicht möglich.“