Falsche Auskünfte und Beratungen von Beamten (im haftungsrechtlichen Sinn) und erst recht Fehler bei Untersuchungen und Begutachtungen (z.B. im Auftrag von Sozialversicherungsträgern) sind immer wieder Gegenstand von „Amtshaftungsverfahren“, wenn die Betroffenen dadurch einen Schaden erleiden, sei es in finanzieller und/oder gesundheitlicher Hinsicht. Der Gesetzestext (Art. 34 GG, § 839 BGB) ist auf den ersten Blick überschaubar, die Grundzüge sind mitunter noch aus dem Studium bekannt („Staatshaftung“). Tatsächlich hat sich jedoch eine kaum zu überschauende Kasuistik gebildet. Bei juris sind mehr als 6.000 Fälle dokumentiert. Der BGH hat sich in mehr als 1.300 Verfahren mit „Amtshaftungsfällen“ befasst. Die Literatur spricht nicht ohne Grund von einem „gewachsenen Chaos“.
MPK-Partner Rechtsanwalt Melzer, Fachanwalt für Medizin-, Sozial- und Versicherungsrecht, vertritt bundesweit Sozialversicherungsträger auf Passivseite und gibt einen Überblick über die Grundlagen der Amtshaftung und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BGH und der Instanzengerichte. Den Schwerpunkt des Vortrags bilden jedoch die Besonderheiten und Eigenarten des (subsidiären) Amtshaftungsanspruchs (der schon in erster Instanz streitwertunabhängig vor den Landgerichten verhandelt wird), die sich nicht selten als (vermeidbare) Fallstricke und Haftungsfallen entpuppen.
Der Vortrag richtet sich vornehmlich, aber nicht ausschließlich, an Fachanwälte für Medizinrecht und Sozialrecht.
Datum:
24.05.2019
Uhrzeit:
13:30 – 19:00 Uhr
Ort:
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm