OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2013 – 7 U 101/13
Leitsätze
- Wird ein Kunde im Wege der sogenannten «Kaltakquise» (Ausspannen von Kunden) nach wiederholten Besuchen gewonnen, kann dies die üblichen Indizien für Arglist bei unvollständigen Gesundheitsangaben stark entwerten.
- Die Platzierung der Hinweise auf die Rechtsfolgen falscher Gesundheitsangaben in einem Antragsformularsatz auf der letzten Seite, mehrere Seiten nach der Unterschrift, kann bei der Antragstellung leicht übersehen werden und ist aus diesem Grund nicht ausreichend, so dass der Versicherer unter anderem sein Recht zum Rücktritt nicht ausüben kann (im Anschluss an BGH, r+s 2013, 114).
Vorinstanz:
LG Hechingen