OLG Saarbrücken: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann der Versicherer gem. § 314 BGB außerordentlich kündigen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.02.2013 – 5 U 106/10-18
  1. Ein wichtiger Grund, der die außerordentliche Kündigung eines Vertrags über eine Berufsunfähigkeitsversicherung erlaubt, liegt vor, wenn ein VN sowohl dem Versicherer als auch den ihn begutachtenden Ärzten gegenüber Beschwerden bewusst vortäuscht.
  2. Eine vor Zugang der Kündigungserklärung bestehende mindestens sechsmonatige Berufsunfähigkeit ist nicht bewiesen, wenn derVN mitdem geschilderten orthopädischen Beschwerdebild unvereinbare Freizeitaktivitäten entwickelt und bei der Untersuchung psychischer Beschwerden gezielt aggraviert hat.
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