OLG München, Urteil vom 11.04.2013 – 14 U 3895/12
Die dauerhaften Beeinträchtigungen eines an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankten Kindes durch die notwendigen ständigen Kontrollen und Insulingaben, erfüllen nicht die Voraussetzungen eines mindestens 25%igen Dauerschadens im Sinne der allgemeinen Versicherungsbedingungen der streitgegenständlichen Kinderversicherung, wenn eine Herabsetzung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit des Kindes nicht vorliegt.(Rn.28)