OLG München: Bei einer gutachterlichen Beurteilung des Vorliegens einer Borrellioseerkrankung kommt den Leitlinien der Deutschen Borrelliosegesellschaft e.V. keine entscheidende Bedeutung zu

OLG München, Urteil vom 17.05.2013 – 25 U 2548/12

Bei der gutachterlichen Beurteilung, ob ein Patient sich eine Borrellioseinfektion zugezogen hat oder an Borreliose erkrankt ist, kommt den Leitlinien der Deutschen Borreliosegesellschaft e.V. keine entscheidende Bedeutung zu.

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