OLG Köln: Während der Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme besteht kein Anspruch auf Krankentagegeld

OLG Köln, Urteil vom 10.01.2014 – 20 O 119/13

Die Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme ist Ausübung der beruflichen Tätigkeit i.S. v. § 1 Abs. 3 MBKT 08, sodass während dieser Zeit kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner