OLG Köln: Kausalitätsnachweis – Lockerung der Unterschenkelprothese durch Sturz

OLG Köln, Urteil vom 23. 11.2012 – 20 U 163/12
  1. Hat der Versicherer den Krankenhaustage- und Genesungsgeldanspruch anerkannt, so liegt darin nicht gleichzeitig eine Anerkennung des Invaliditätsanspruchs. Insoweit ist der VN  weiterhin beweispflichtig für das Unfallereignis und dessen Kausalität fürdie Gesundheitsschädigung.
  2. Stürzte der VN, ohne dass dabei eine direkte Krafteinwirkung oder Einwirkung von Scherkräften aufdas Knie erfolgte, so ist eine traumatische Lockerung der innerhalb des Gelenks im Knochen eingebrachten Unterschenkelprothese als Unfallfolge aus medizinischer Sicht ausgeschlossen. Der VN hat den Ursachenzusammenhang zwischen Sturz und Prothesenlockerung damit nicht bewiesen.
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