OLG Köln: Funktionsverlust des Fußgelenks bei Versteifung der unteren Sprunggelenke

OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 – I-20 U 183/08, 20 U 183/08

Das „Fußgelenk“ im Sinne der Versicherungsbedingungen wird aus dem oberen und (den) unteren Sprunggelenken gebildet. Dann liegt ein vollständiger Funktionsverlust des Fußgelenkes bei Versteifung nur der unteren Sprunggelenke nicht vor.(Rn.3)

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