OLG Köln, Beschluss vom 02.03.2009 – I-20 U 183/08, 20 U 183/08
Das „Fußgelenk“ im Sinne der Versicherungsbedingungen wird aus dem oberen und (den) unteren Sprunggelenken gebildet. Dann liegt ein vollständiger Funktionsverlust des Fußgelenkes bei Versteifung nur der unteren Sprunggelenke nicht vor.(Rn.3)