OLG Koblenz: Beweisfolgen verschwundener MRT-Aufnahmen im Arzthaftungsprozess; Schmerzensgeldbemessung bei abgrenzbarer Verschlimmerung einer Funktionsbeeinträchtigung der Hand

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2013 – 5 U 4/13
  1. Sind medizinische Befundträger (hier: MRT-Aufnahmen der Hand) nicht mehr auffindbar, führt das nicht zu einer Beweislastumkehr, wenn nach sachverständiger Einschätzung ein auf einen groben Behandlungsfehler deutendes Befundergebnis nicht wahrscheinlich ist und zudem kein Anhalt besteht, dass die Behandlungsseite die Unaufklärbarkeit schuldhaft herbeigeführt hat.(Rn.14)
  2. 3.500 € Schmerzensgeld für Sehnenverletzungen der Hand durch eine mangels Aufklärung über dieses Risiko rechtswidrige und zudem arthroskopisch statt offen durchgeführte Operation eines erheblich vorgeschädigten Berufskraftfahrers, dessen Grundbeeinträchtigung durch den ärztlichen Eingriff insofern abgrenzbar verschlimmert ist, als Mittel- und Ringfinger der rechten Hand nicht vollumfänglich gestreckt werden können (Rechtshänder).(Rn.10)
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