OLG Koblenz, Urteil vom 25.11.2013 – 5 U 1202/13
Hat der Zahnarzt eine falsche Bezugsebene für die Längenbestimmung gewählt und ein zu großes Implantat eingebracht, was zu 6-tägigen starken Nervenschmerzen und hiernach zu einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung im Behandlungsbereich führt, ist ein Schmerzensgeld von 5.000 € angemessen.(Rn.10)