OLG Koblenz, Beschluss vom 27.02.2013 – 5 U 76/13
- Grundsätzlich darf ein Hausarzt der ihm mitgeteilten Einschätzung eines Facharztes vertrauen, es sei denn, dessen Sicht begegnet nach den sonstigen Erkenntnismöglichkeiten des Hausarztes erheblichen Zweifeln, weil sie nicht mit dessen eigenen Befunden oder sonstigen medizinischen Wahrnehmungen zu vereinbaren sind und daher Rückfragen bei dem Facharzt oder Erörterungen mit dem Patient gebieten.
- Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in erster Instanz nur gegen den Hausarzt geführter Prozess erstmals in zweiter Instanz auf den möglicherweise für den Gesundheitsschaden verantwortlichen Facharzt erstreckt werden kann.