OLG Koblenz: Ausschluss des Versicherungsschutzes bei psychischen Beeinträchtigungen nach einem Unfall

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2013 – 10 U 978/12
  1. Handelt es sich bei der geltend gemachten Somatisierungs- und posttraumatischen Belastungsstörung eines Versicherten um eine psychische Reaktion, die nicht durch die erlittene Fußverletzung sowie eine LWK-1-Fraktur physisch verursacht wurde, so sind die Voraussetzungen des Leistungsausschlusses gem. Nr. 5.2.6 AUB 2000 gegeben.(Rn.4)
  2. Nach dieser Klausel ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden.(Rn.4)
  3. Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs: Das Gericht teilt mit, dass die Berufung zurückgenommen worden ist.
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