OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 – 9 W 28/13
Leitsätze
- Befangenheit eines Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags.
- Die Überschreitung des gerichtlichen Auftrags in einem schriftlichen Gutachten kann unter Umständen eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei rechtfertigen.
- Eine Besorgnis der Befangenheit ist allerdings nicht anzunehmen, wenn die Überschreitung des Auftrags darauf beruht, dass der Sachverständige den gerichtlichen Beweisbeschluss missverstanden hat, und wenn dieses Missverständnis aus der Sicht der Partei bei vernünftiger Betrachtung unter den gegebenen Umständen unschwierig erkennbar ist.
Vorinstanz:
LG Konstanz