OLG Karlsruhe: Aufklärung durch Medizinstudenten im praktischen Jahr

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.01.2014 – 7 U 163/12

Die ärztliche Aufgabe der Eingriffs- und Risikoaufklärung kann einem Medizinstudenten im praktischen Jahr übertragen werden, wenn sie seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet. Dies setzt nicht unbedingt voraus, dass der Arzt bei jedem Aufklärungsgespräch anwesend ist.

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