OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2013 – I-26 U 62/13, 26 U 62/13
Ein Patient, bei dem nach diagnostizierten Prostatakrebs eine medikamentöse Hormontherapie begonnen wird, kann vom behandelnden Urologen keinen Schadensersatz verlangen, wenn er in der Folge einer bei der Behandlung auftretenden Niereninsuffizienz dialysepflichtig wird und es keinen nachweisbaren medizinischen Zusammenhang zwischen medikamentöser Behandlung und der Nierenerkrankung gibt.