OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2012 – I-20 U 92/12, 20 U 92/12
- Die für das Tragen (35 kg) schwerer Chlorkanister erforderliche Kraftanstrengung zur Überwindung der Schwerkraft ist nicht als ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis im Sinne des Unfallbegriffs zu qualifizieren.(Rn.39)
- Die Schwerkraft der Kanister selbst existiert aufgrund der Naturgesetzlichkeit und stellt somit kein Unfallereignis dar.(Rn.41)
- Wird einem Versicherungsnehmer beim Tragen zweier solcher Kanister schwindelig und stürzt er eine Treppe hinab, wobei er sich so schwer verletzt, dass er zu 100% invalide wird (durch Gehirnblutung), besteht kein Anspruch aus der privaten Unfallversicherung.(Rn.34)