OLG Hamm: Grober Behandlungsfehler bei Unterlassen einer Vitalitäts- und Perkussionsprüfung an schmerzenden Zähnen

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013 – I-26 U 51/13, 26 U 51/13

Ein Zahnarzt, den ein Patient mit Zahnbeschwerden im Oberkieferfrontbereich aufsucht, handelt grob fehlerhaft, wenn er den Patienten zur Befunderhebung nur röntgt und eine Vitalitäts- und Perkussionsprüfung der schmerzenden Zähne versäumt.

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