OLG Hamm: Abstöpseln einer Infusion ohne vorherige Desinfektionsmaßnahmen stellt groben Behandlungsfehler dar

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2013 – I-26 U 62/12, 26 U 62/12

Einem Patienten steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zu, nachdem er sich im Krankenhaus mit MRSA-Keimen (multiresistenten Staphylokokken) infiziert hat, weil ein Krankenpflegeschüler beim Abmachen einer Infusionskanüle Hygienevorschriften verletzt hat.

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