OLG Frankfurt: Unfallversicherung: Nachweis der Kausalität einer Gehirnblutung für das Unfallereignis

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2013 – 7 U 164/12
  1. Den Versicherungsnehmer trifft die Beweislast dafür, dass die nach dem Verkehrsunfall festgestellte Gehirnblutung, die zu schwerwiegenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen geführt hat, kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. Ein Anscheinsbeweis kommt dem Versicherungsnehmer nicht zugute, wenn gerade streitig ist, ob der Unfall durch eine spontan aufgetretene Gehirnblutung ausgelöst worden ist, oder aber Folge des Unfallereignisses war.(Rn.31)
  2. Ein Rechtsmittel ist nicht bekannt geworden.
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