OLG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2013 – 12 U 43/12
- Die Feststellungen zur Invalidität sind auch unter Geltung der AUB 94 im Sinne einer echten Anspruchsvoraussetzung schriftlich zu treffen.(Rn.23)
- Erforderlich ist die Angabe eines konkreten, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten beeinflussenden Dauerschadens.(Rn.30)