OLG Brandenburg: Aktive Hinweispflicht des Richters auf Maß der Substanziierung bei einer Klage aus einer BU-Versicherung

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2013 – 11 U 172/12

Das Gericht hat sich mit dem Maß der Substanziierung des Klagevorbringens betreffend die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit des Kägers nicht erst im Urteil auseinanderzusetzen, sondern muss dem Kläger bereits vorher gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO einen Hinweis erteilen.

Vorinstanz:

LG Frankfurt/Oder

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