LSG Sachsen, Urteil vom 21.01.2014 – L 5 R 689/12
Eine zweijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer in der ehemaligen DDR und die mindestens dreijährige Ausübung der Tätigkeit in diesem Beruf begründen nach dem vom BSG entwickelten Mehrstufenschema den Status als Facharbeiter.