LSG Sachsen: Status als Facharbeiter nach zweijähriger Berufskraftfahrer-Ausbildung und mindestens dreijähriger Tätigkeit

LSG Sachsen, Urteil vom 21.01.2014 – L 5 R 689/12

Eine zweijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer in der ehemaligen DDR und die mindestens dreijährige Ausübung der Tätigkeit in diesem Beruf begründen nach dem vom BSG entwickelten Mehrstufenschema den Status als Facharbeiter.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner