LSG Niedersachsen-Bremen: Unterhaltsanspruch bei der Bemessung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

LSG Nds-Bremen, Urt. v. 29.01.15, Az. L 1/4 KR 17/13

Das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung nicht auf zwölf Monate, sondern auf zehn Jahre zu verteilen ist.

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