LSG Nds-Bremen, Urt. v. 29.01.15, Az. L 1/4 KR 17/13
Das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen hat entschieden, dass die Abfindungszahlung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung nicht auf zwölf Monate, sondern auf zehn Jahre zu verteilen ist.