LSG Mecklenburg-Vorpommern: Bemessung des GdB nach überstandener Krebserkrankung

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.12.2013 – L 3 SB 44/09

Die Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) ist gem. § 48 SGB X gerechtfertigt, wenn von der überstandenen Krebserkrankung des Darms keine Nachwirkungen mehr ausgehen, die zu einer höheren Bemessung des GdB führen (hier: Absenkung von 80 auf 40).

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