LG Siegen: Nachweis der überwiegenden Verursachung einer Bandscheibenschädigung durch ein Unfallereignis

LG Siegen, Urteil vom 07.09.2012 – 1 O 230/07

Ist das Gericht auf Grund des Sachverständigengutachtens davon überzeugt, dass das vom Versicherungsnehmer beschriebene Unfallereignis (hier: das Ausrutschen beim Schieben eines Kraftfahrzeuges) mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht geeignet war, die festgestellte breitbasige Bandscheibenprotrusion in den Segmenten L4/5 und L5/S1 zu verursachen, ist der Versicherungsnehmer den Beweis, dass dieses Ereignis die überwiegende Ursache i.S.d. § 2 Abs. 3 UAbs. 2 S. 2 AUB 94 für seine Bandscheibenschädigung ist, fällig geblieben.(Rn.36)

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