LG München I:Leistungsausschluss bei fehlendem Nachweis der unfallbedingten Schädigung der Rotatorenmanschette

LG München I, Urteil vom 09.03.2012 – 12 O 11210/09
  1. Der Umstand, dass Beschwerden im Schulterbereich erst nach einem (Sturz-)Unfall auftreten, ist im Bereich der Rotatorenmanschette kein Indiz dafür, dass die Beschwerden erst durch den Unfall verursacht wurden.(Rn.33)
  2. Der Nachweis einer sturzbedingten Schädigung der Rotatorenmanschette ist dann nicht geführt, wenn nach einer medizinischen Begutachtung degenerative Schäden als Folge einer chronischen degenerativen Abnutzung festgestellt werden und es aufgrund der biomechanischen Gegebenheiten nicht wahrscheinlich ist, dass durch den Sturz mechanische Auswirkungen bei Defekten im Bereich der mittleren Supraspinatussehnenanteils eingetreten sind.(Rn.31)
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