LG Heidelberg: Berufsunfähigkeit eines selbstständigen Versicherungsmaklers bei Gebrauchsunfähigkeit der rechten Hand und Schmerzsyndrom; Unzumutbarkeit der Umorganisation des Tätigkeitsbereichs

LG Heidelberg, Urteil vom 08.03.2013 – 3 O 316/10
  1. Ein selbstständiger Versicherungsmakler, der bei einem Sturzunfall die Gebrauchsfähigkeit der rechten Hand einbüßt und unter erheblichen Schmerzen und Taubheitsgefühlen leidet, ist berufsunfähig und hat Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente sowie auf Beitragsfreistellung.(Rn.46)
  2. Eine Umorganisation des Tätigkeitsbereichs scheidet aus, wenn sie aufgrund des Gesundheitszustands des Betroffenen nicht zumutbar ist.(Rn.63)
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