LG Bochum, Urteil vom 19.05.2010 – I-4 O 166/09, 4 O 166/09
Zieht sich eine ältere Versicherungsnehmerin bei einem Sturz einen Oberschenkelhalsbruch zu und stirbt sie sieben Tage später an einem akuten Hinterwand-ST-Hebungs-Myokardinfarkt und ist nach medizinischer Begutachtung nicht zu klären, ob der Herzinfarkt durch den Sturz oder sturzbedingten Stress ausgelöst wurde oder andere Faktoren für den Tod ursächlich geworden sind, so ist der Eintritt des Todes als Folge des Unfalls nicht nachgewiesen.(Rn.41)