BGH: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

BGH, Urteil vom 02.07.2013 – VI ZR 554/12

In Fällen eines Befunderhebungsfehlers sind dem Primärschaden alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Befunderhebung ergeben können, zuzuordnen.

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