BGH, Urteil vom 11.03.2015 – IV ZR 54/14
Geht ein Versicherter im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gem. § 74 SGBV seiner beruflichen Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz in zeitlich beschränktem Umfang nach, so entfällt der Krankentagegeldanspruch auch dann, wenn er während dieser Maßnahme keinen Lohn vom Arbeitgeber, sondern nur Krankengeld erhält.