BGH, Urteil vom 14.01.2015 – IV ZR 43/14
Der seinen Prämienanspruch geltend gemacht Versicherer kann sich nicht auf die Unwirksamkeit einer vom VN ausgesprochenen Kündigung wegen Fehlsn eines Anschlussversicherungs-Nachweises gem. § 205 Abs. 6 VVG berufen, wenn er den VN nicht nachweisbar auf dessen Fehlen hingewiesen hat.