LG Bielefeld: Auf einem Ohr taub – Mandantin erhält 12.000 Euro Schmerzensgeld

Landgericht Bielefeld, Urteil vom 14.04.2015 – 4 O 291/13

Eine unserer Mandantinnen ist aufgrund eines ärztlichen Fehlers auf einem Ohr ertaubt. Das Landgericht Bielefeld hat den Arzt nun deswegen verurteilt, ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zu zahlen. Außerdem muss der Arzt alle zukünftigen Schäden ersetzen, die auf dem Fehler beruhen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Arzt Berufung eingelegt hat. Die Sache wird daher nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt.

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