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„Salzkotten (NRW) – Nach einem tragischen Ballonunfall bekommt die Witwe des Opfers 250 000 Euro. Auf diesen Vergleich einigte sich die Frau aus Salzkotten mit der Haftpflichtversicherung eines Ballonfahrtenanbieters aus Bielefeld.
Das Drama passierte bereits im August 2015. Prof. Dr. Bernhard L. (damals 75) hatte die Ballonfahrt zum Geburtstag geschenkt bekommen. Der Ballon startete abends am Flugplatz Paderborn-Haxterberg mit fünf Passagieren.
Stunden später gab es Probleme bei der Landung. Nach zwei gescheiterten Versuchen schlug der Korb schließlich mit Wucht am Boden auf, kippte um und wurde von der Hülle weitergezogen. Bernhard L. erlitt dabei einen Abriss der Wirbelsäule am vierten Wirbel.
Der Chemieprofessor saß danach im Rollstuhl, konnte nicht mehr sprechen und wurde von Ehefrau Annelies gepflegt. Das Haus musste behindertengerecht umgebaut werden, es entstanden Kosten für Ärzte und Pflege. Im Sommer 2019 starb Bernhard L.
Ursprünglich hatte die Witwe sogar 575 000 Euro verlangt. „Sie wollte den Rechtsstreit nach dem Tod ihres Mannes endlich beenden“, sagt Marc Melzer, Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Bad Lippspringe.
Die Klage um Schadenersatz und Schmerzensgeld wies das Landgericht Arnsberg zunächst ab. Der Unfall sei schicksalhaft gewesen und es liege kein Pilotenfehler vor, begründeten die Richter.
In der Berufungsbegründung vor dem Oberlandesgericht Hamm argumentierte Anwalt Melzer, dass der Veranstalter vor der Ballonfahrt die Passagiere nicht über die möglichen Risiken aufgeklärt habe. „Dann wäre mein Mandant nicht eingestiegen“, sagt Melzer. Kurz vor dem Prozesstermin einigten sich die Parteien nun auf den Vergleich.“
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