MPK-Partner Penteridis hat für die Zeitschrift Versicherung und Recht kompakt eine Anmerklung zu dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 7.5.15 – 12 U 164&14) verfasst ud stimmt dem Senat zu, wonach die Klausel in der Reiseversicherung, dass Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktranpsort nur erstattet werden, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, unwirksam ist. Ebenso haben das bereits das OLG Saarbrücken (27.2.2002 – 5 U 724/01) und das OLG Stuttgart (7.11.13 – 7 U 3/13) entschieden.