Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Regelungen zur Herabsetzung des Krankentagegelds (§ 4 Abs. 4 i.V.m. § 2 Abs. 2 MB/KT) gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) verstoßen und der Begriff des Nettoeinkommens in § 4 Abs. 2 MB/KT zu unbestimmt sei. Aufgrund der Bedenken in Literatur und Rechtsprechung und der entgegenstehenden Entscheidung des OLG München (vom 27. Juli 2012 – 25 U 4610/11) gegen die Wirksamkeit der Anpassungsregelung nach § 4 Abs. 4 MB/KT hat der Senat die Revision zugelassen, die unter Aktenzeichen IV ZR 44/15 beim BGH anhängig ist.
Die neue Fachveröffentlichung zum Thema Krankentagegeldversicherung kann über den Verlag, das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik, oder direkt über www.iww.de bestellt werden.