Rechtsanwalt Melzer, Berufsunfähigkeits­versicherung – In diesen Fällen ist die zeitliche Befristung eines Anerkenntnisses in der BUZ unwirksam (LG Dortmund), VK 2015, 77 ff.

RA Melzer stellt die Entscheidung des LG Dortmund vom 04.12.2014 (2 O 124/14) dar und gibt Praxishinweise für die Regulierung in der BU-Versicherung. Denn ein befristetes Anerkenntis kann nicht mehr abgegeben werden, wenn bereits fingierte Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Das hat große Bedeutung für die Praxis. Denn ein bedingungswidrig erfolgtes befristetes Anerkenntis stellt dann ein unbefristetes Anerekenntnis dar, welches wiederum bereits dem Rechtsgrund für die Leistungen aus der BU-Versicherung (Rente und Beitrsgbefreiung) darstellt.

Die neue Fachveröffentlichung kann über den Verlag www.iww.de bezogen werden.

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