Der Beitrag geht auf die Fallstricke in der Leistungsprüfung, das (gebotene) Anerkenntnis und das bedingungsgemäße Nachprüfungsverfahren ein, bietet also einen kompletten Überblick über das Gebiet der BU-Versicherung, einschleißlich zum äußerst praxisrelevanten „Dauerbrenner“ der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung.