Fachanwalt Medizinrecht

Unfallversicherung – Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen

1.Eine Ruptur der Supraspinatussehne ist eine Verletzung „an Gliedmaßen“ im Sinne von Ziffer 1.4.1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2008).

2.Eine Minderung wegen Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen nach Ziffer 3 AUB 2008 kann auch bei einer Sehnenruptur in Betracht kommen.

BGH, Urteil vom 22. Januar 2020 – IV ZR 125/18
MPK-Anmerkung zum Fachbereich private Unfallversicherung 

Damit hat der BGH mehrere wichtige Streitfragen geklärt. Die Unfallfiktion infolge erhöhter Kraftanstrengung gilt auch für eine Verletzung der Schulter, die gerade nicht zum Rumpf gehört. Und auch bei der Unfallfiktion kann eine Leistungsminderung wegen Vorschädigung in Betracht kommen.

Marc Melzer Rechtsanwalt beim Arbeitsunfall • Sozialrecht Paderborn • MPK Rechtsanwälte • Fachanwalt • Fachanwälte • Kanzlei • Fachkanzlei

nehmen sie kontakt auf

ihr ansprechpartner

Marc O. Melzer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Kontakt
T: 05252 / 935 820
F: 05252 / 935 8229
F(24h): 05252 / 269 2620
M: mm@fachkanzlei.com

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner