LG Wiesbaden: Der Risikoausschluss für „vergleichbare Spekulationsgeschäfte” in Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) ist unwirksam

LG Wiesbaden, Urteil vom 18. 9. 2013 – 10 O 8/13
  1. Der Risikoausschluss für „vergleichbare Spekulationsgeschäfte” in Allgemeinen RechtsschutzversBedingungen ist intransparent.
  2. Mit der Formulierung „vergleichbare Spekulationsgeschäfte” kann der durchschnittliche VN, selbst wenn ihm z.B. die gesetzliche Regelung zum Spiel und der Wette gemäß § 762 BGB bekannt ist, nicht erkennen, was damit letztlich gemeint war und inwiefern eine Beteiligung an einem offenen Immobilienfonds den Charakter eines Spekulationsgeschäftes entspricht, der bei Spiel- oder Wettverträgen, sowie Terminsgeschäften vorherrschend sein soll.
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